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Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48b des Einkommensteuergesetzes

Gerne stellen wir Ihnen hier die Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48b des Einkommensteuergesetzes zum Download zur Verfügung. Klicken Sie bitte einfach hier:

Freistellungsbescheinigung gültig ab 01.11.2025